Beihilfebemessungssatz Rheinland-Pfalz (RP)
Beihilfebemessungssatz Rheinland-Pfalz (RP) für Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 Kinder • Ehegatten & Lebenspartner • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Kinder

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Was ist der Bemessungssatz bei Beamten?
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe Rheinland-Pfalz
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze Rheinland-Pfalz (RP)
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit haben bei einem Kind bereits einen Bemessungssatz von 70 Prozent!

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit (auch bei 1 Kind!)

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr bzw. 20.450 EUR im VVKJ (Vorvorkalenderjahr) bei Heirat vor dem 01.01.2012.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Hinweis: Wird ein Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gewährt, wird der Bemessungssatz um 20 Prozent reduziert (gekürzt).
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