Beihilfebemessungssatz Bundesbeihilfe (Beihilfe Bund)
Beihilfebemessungssatz Bund (Bundesbeihilfe / Beihilfe Bund) für Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 Kindern • Ehegatten & Lebenspartner • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Kinder

Online-Beratungen
Zufriedene Kunden
Top-Bewertungen
Zufriedene Kunden
Was ist der Beihilfebemessungssatz bei Beamten?
Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe Bund
(Bundesbeihilfe)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze Bund (Beihilfe Bund)
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamter
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamten in Elternzeit auch bei einem Kind (= 70 %)

Beamter
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst)
Weitere Beihilfebemessungssätze von Bund und Ländern
Unsere meistgelesenen PKV-Guides für Beamte





