Beihilfebemessungssatz Sachsen
Beihilfebemessungssatz Sachsen für Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 Kinder • Ehegatten & Lebenspartner • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Kinder

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Was ist der Bemessungssatz bei Beamten?
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe
Sachsen
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze Sachsen
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos
50 %

Beamte
mit 1 Kind
70 %

Beamte mit
2 Kindern oder mehr
90 %

Ehegatten / Lebenspartner
90 %
70 % bei Befreiung von der GKV-Pflicht der Rentner.
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 18.504 Euro. Ab dem 01.01.2014 ist der Durchschnitt der Einkünfte der letzten 3 KJ (Kalenderjahre) maßgeblich.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Versorgungsempfänger mit mind. 2 Kindern
90 %

Kind(er)
90 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Pauschale Beihilfe
Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Achtung: Die Entscheidung ist unwiderruflich!!!
❯ mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe (Hamburger-Modell)
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