Beihilfebemessungssatz Niedersachsen
Beihilfebemessungssatz Niedersachsen für Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 Kinder • Ehegatten & Lebenspartner • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Kinder • inkl. Pauschal-Beihilfe (Hamburger-Modell)

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Was ist der Bemessungssatz bei Beamten?
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe Niedersachsen
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze Niedersachsen
Beihilfebemessungssätze
Individuelle Beihilfe
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.
Es gibt eine Sonderregelung bei Dienstort im Ausland.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- / Zivil- oder Freiwilligendienst)
Pauschale Beihilfe
Alternativ ist seit dem 20.12.2023 auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Der Antrag aus pauschale Beihilfe muss innerhalb eines Jahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Achtung: Die Entscheidung ist unwiderruflich!!!
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