Beihilfebemessungssatz Baden-Württemberg (BW)
Beihilfebemessungssätze Baden-Württemberg (BW) für:
Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 Kindern • Ehegatten & Lebenspartner • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Kinder • inkl. Pauschal-Beihilfe (Hamburger-Modell)

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Was ist der Bemessungssatz bei Beamten?
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe Baden-Württemberg
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze Baden-Württemberg (BW)
Beihilfebemessungssätze
Individuelle Beihilfe
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit auch bei einem Kind (= 70 %)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.
+ Beamte mit 3 berücksichtigungsfähigen Kindern, dauerhaft 70 %.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr + Vorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
Pauschale Beihilfe
Alternativ ist auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Diese Entscheidung ist unwiderruflich – Entscheidungsfrist innerhalb von 5 Monaten. ❯ mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe (Hamburger-Modell)
* Besonderheiten in Baden-Württemberg
Seit Beihilfeänderung zum 01.01.2023:
- In Baden-Württemberg können beide Elternteile – auch, wenn beide Beamte sind – einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent erhalten.
- Beamte mit mind. 3 Kindern, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind, behalten den Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent dauerhaft. Auch, wenn die Kinder später einmal nicht mehr berücksichtigungsfähig sind.
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