Beihilfe­­bemessungssatz Hamburg

Beihilfe­be­messungssatz Hamburg für Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 KinderEhe­gatten & Leben­spartnerVersorgungs­emp­fänger (Pen­sion­äre)Kinder • inkl. Pauschal-Beihilfe (Hamburger-Modell)

Illustration im Funko-Pop-Stil: Bärtiger Vater im karierter Hemd steht mit zwei kleinen Kindern vor weißem Hintergrund, darüber eine Sprechblase mit der Frage ‚50, 70, 80 oder 90 %?‘ zu Beihilfe-Bemessungssätzen für Beamtenfamilien.
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Was ist der Be­mes­­sungs­­satz bei Beamten?

Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.

Beispielrechnung:

Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)

Zahnarzt-Rechnung

Professionelle Zahnreinigung

125,00 Euro

Beihilfe Hamburg

125,00 Euro * 0,5 =

62,50 Euro

PKV

(Rest­kosten­ver­sich­er­ung)

125,00 Euro * 0,5 =

62,50 Euro

Beihilfe­bemes­sungs­sätze Hamburg

Beihilfe­bemessungs­sätze

Individuelle Beihilfe

Personenbezogen

Private Krankenversicherung für Beamte. Beamter als Funko Pop ähnliche Figur. Maskottchen von fairbeamtet.de

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind

50 %

Beamter mit 2 Kindern, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figuren)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr

70 %

Maskottchen von fairbeamtet.de mit roten Haaren, schwarzem T‑Shirt, Jeans und Tätowierung, die lässig einen modernen kabellosen Staubsauger hält – Symbolbild für den über die Beihilfe abgesicherten Ehegatten bzw. Lebenspartner, der im Alltag Hausarbeit und Familienleben organisiert.

Ehegatten/­Lebenspartner

70 %

Achtung:
Bis zu einer Ein­kom­mens­gren­ze von 20.000 Euro im Vor­vor­ka­len­der­jahr.

Pensionär, dargestellt als Maskottchen von fairbeamtet.de (Cartoon Figur)

Versorgungs­emp­fänger (Pensionär)

70 %

Freigestellte 3D-Figuren (Maskottchen von fairbeamtet.de) von drei Kindern im Funko-Pop-Stil: Junge hinten rechts, Mädchen mit roten Locken links, Baby sitzt vorne in der Mitte.

Kind(er)

80 %

Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivil­dienst)

Pauschale Beihilfe

Alternativ ist seit dem 01.08.2018 auf Antrag Pauschal-Beihilfe gegen Verzicht auf individuelle Beihilfe möglich. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Achtung: Die Entscheidung ist unwiderruflich!!!

mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe (Hamburger-Modell)