Beihilfebemessungssatz Bayern
Beihilfebemessungsatz Bayern für Beamte (ohne oder max. 1 Kind) • Beamte mit mind. 2 Kinder • Ehegatten & Lebenspartner • Versorgungsempfänger (Pensionäre) • Kinder

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Was ist der Bemessungssatz bei Beamten?
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr (Staat/Arbeitgeber) übernimmt. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeberanteil bei Beamten.
Beispielrechnung:
Beamter ohne Kinder (Beihilfebemessungssatz = 50 %)
Professionelle Zahnreinigung
125,00 Euro
Beihilfe
Bayern
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
PKV
(Restkostenversicherung)
125,00 Euro * 0,5 =
62,50 Euro
Beihilfebemessungssätze Bayern
Beihilfebemessungssätze
Personenbezogen

Beamte
kinderlos oder max. 1 Kind
50 %
Ausnahme:
Beamte in Elternzeit auch bei einem Kind (= 70 %)

Beamte mit
2 Kinder oder mehr
70 %
+ Beamte in Elternzeit auch mit einem Kind.

Ehegatten/Lebenspartner
70 %
Achtung:
Bis zu einer Einkommensgrenze von 22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr.

Versorgungsempfänger (Pensionär)
70 %

Kind(er)
80 %
Beihilfeberechtigt bis maximal 25 Jahre (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst)
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![Beitragsbild auf blauem Hintergrund mit großem weißen Text: „Gesundheitsfragen richtig beantworten, so geht’s!“. Rechts steht das fairbeamtet.de-Maskottchen Sven (Brille, Bart, grauer Hoodie) mit einem weißen Apple Pencil in der Hand; er trägt einen Gipsarm und eine Kniebandage. Vor ihm liegt eine halbtransparente Formular-Einblendung mit der Frage „Sind Sie gesund?“ und Auswahlfeldern „[X] Ja / [ ] Nein“. Symbolbild für korrektes Beantworten von Gesundheitsfragen bei Versicherungen (z. B. BU/DU oder PKV) und die Bedeutung vollständiger, wahrheitsgemäßer Angaben.](https://cdn.fastpixel.io/fp/ret_img+v_c8b5+w_1200+h_630+q_glossy+to_webp/www.fairbeamtet.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F03%2FGesundheitsfragen-richtig-beantworten-Beitragsbild.webp)