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Mehr InformationenPersonenkreis | Beihilfebemessungs­satz + Restkostenversicher­ung PKV |
---|---|
Beamter |
50 % Beihilfe
50 % PKV
|
Beamter in Elternzeit Beamter mit mind. zwei Kindern* Ehepartner* Versorgungsempfänger |
70 % Beihilfe
30 % PKV
|
Kind* |
80 % Beihilfe
20 % PKV
|
* sofern berücksichtigungsfähig
Nach der aktiven Dienstzeit besteht für ehemalige Berufssoldaten bzw. Polizisten ein Beihilfeanspruch – siehe Versorgungsempfänger (für ehemalige Zeitsoldaten besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss in Höhe von 50 % zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, solange sie Übergangsgebührnisse erhalten – maximal 60 Monate).
1. Beim Arzt | |
---|---|
Ärztliche Leistungen | Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Maximal bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ. |
Behandlung durch Heilpraktiker | Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge |
Arzneimittel | Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Personen unter 18 Jahren – Zuzahlung |
Vorsorgeuntersuchungen | Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen |
Heilmittel | Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge |
Brillen und Kontaktlinsen |
Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen. • Einstärkengläser: bis zu 30 Euro je Glas • Mehrstärkengläser (z.B.: Gleitsicht): bis zu 70 Euro je Glas Kontaktlinsen: Ja, wenn sie medizinisch notwendig sind • Höchstbetrag: max. 77 Euro je Linse Fassung: Nein |
Weitere Hilfsmittel | Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung |
2. Im Krankenhaus | |
---|---|
Allgemeine Krankenhausleistungen | Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr |
Unterbringung im Zweibettzimmer |
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 14,50 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig. |
Privatärztliche Behandlung |
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung. |
3. Beim Zahnarzt | |
---|---|
Zahnbehandlung | Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ. |
Zahnersatz | Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren) |
Implantate | Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens 4 Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren) |
Material- und Laborkosten | Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen für Material- und Laborkosten (M+L) |
Kieferorthopädie | Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind |
4. Sonstiges | |
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Ambulante Kur | Kurbehandlung, Fahrtkosten, Kurtaxe, Unterkunft 16,00 EUR pro Tag für maximal 21 Tage – grundsätzlich alle vier Jahre |
Kostendämpf­ungspauschale | Nein |
Bagatellgrenze für Beihilfeantrag | 200,00 EUR. Bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten sind Ausnahmen möglich. |
Kostendämpf­ungspauschale | Nein |
Digitale Gesund­heitsanwendungen (Apps) | Digitale Gesundheitsanwendungen sind beihilfefähig. |
Genaue Einzelheiten zu den Beihilfeleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.
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Pflegeart | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe) | – | 347 EUR | 599 EUR | 800 EUR | 990 EUR |
Teilstationäre Pflege | – | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Stationäre Pflege | – | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
Reisen | Beihilfefähigkeit |
---|---|
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR) |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR) |
Ja, die Beihilfe Bund hat eine App!
Hier findest du weitere Informationen zur App der Beihilfe Bund
Hier findest du die aktuelle Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 04.01.2021.
Hier findest du die aktuellen Besoldungstabellen der Bundesbeihilfe (Beihilfe Bund).
Und hier findest du die aktuellen Beihilfeanträge der Bundesbeihilfe.
Hier findest du deine Beihilfestelle. Klicke einfach auf den Link und anschließend, auf der Seite der Bundesbeihilfe auf deine jeweilige Dienststelle.
Und hier findest du deine Übersicht aller Beihilfestellen der Bundesbeihilfe. Darunter die Anschrift, Telefon- und Fax-Nummer, sowie Sprechzeiten deiner Beihilfestelle (Beihilfe Bund) aufgeschlüsselt nach Behörden.
Hier findest du aktuelle Meldungen zur Dauer der Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen.
Die Beihilfe Bund ist für Bundesbeamte eine zentrale Unterstützung zur Absicherung von Krankheitskosten – vorausgesetzt, man kennt die Spielregeln. Von der Höhe des Beihilfebemessungssatzes bis zur korrekten Einreichung des Beihilfe Antrags: Wer gut informiert ist, spart bares Geld und Nerven. Achte unbedingt auf aktuelle Vorschriften und nutze die Vorteile der Kombination mit einer leistungsstarken privaten Krankenversicherung für Beamte – denn nur so entsteht wirklich umfassender Schutz.
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Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
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