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Du bist Beamter und willst dein Kind versichern? Klingt erstmal nach GKV oder PKV – fertig. Aber genau hier wird’s knifflig.
Unser Rat: Lass dir beide Wege durchrechnen – anonym & unabhängig. Es geht um viel mehr als nur ein paar Euro Beitrag.
Letzte Aktualisierung am: 02.06.2025
In den übrigen Bundesländern (auch Bundesbeihilfe) ist der Beitrag für ein Kind deutlich günstiger. Die private Krankenversicherung für Kinder kostet zwischen 32 und 55 Euro pro Kind. Das liegt daran, dass die Kinder einen höheren Beihilfeanspruch (80 Prozent) haben und lediglich 20 Prozent in der PKV absichert werden müssen.
Entscheidend ist, wo Mutter und Vater versichert sind!
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, besteht der Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung bei einem Elternteil, das in der GKV versichert ist.
Wenn beide Eltern privat krankenversichert (PKV) sind, muss das Kind privat versichert werden, oder gegen eigenen Beitrag (192,69 Euro) in der freiwilligen, beitragspflichtigen GKV.
Gleiches gilt bei Punkt 1 und 2 auch, wenn die Eltern nicht zusammenleben oder auch nach einer rechtsgültigen Scheidung!
Der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung entfällt, wenn …
a.) ein Elternteil privat krankenversichert ist,
b.) dessen Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt
c.) und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. § 10 SGB V (3) Familienversicherung.
Trifft einer dieser 3 Punkte nicht zu, gilt die beitragsfreie Familienversicherung!
Dann habt ihr zwei Möglichkeiten, entweder ihr belasst das Kind gegen einen eigenen Beitrag in der GKV oder ihr versichert das Kind dann in der PKV.
Der Beitrag für ein Kind in der GKV liegt aktuell im Durchschnitt bei ungefähr 192,69 Euro pro Kind. Und das für Leistungen, die nach § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot »ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich …«, sprich billig sein müssen.
Der PKV Beitrag für das Kind eines Beamten liegt im Durchschnitt bei ca. 40 Euro pro Kind.
In Hessen und Bremen liegt der PKV-Beitrag für Kinder eines Beamten zwischen 70 und 90 Euro im Durchschnitt.
Und ich habe in beiden Fällen Tarife mit top Leistungen/Bedingungen gewählt!
Im bundesweiten Berufsbildungsgesetz ist der Mindestlohn für Auszubildende geregelt. Dieses wurde 2019 neu überarbeitet. Aktuell beträgt der Mindestlohn 649 Euro. Dadurch werden Kinder bei Beginn einer Ausbildung sozialversicherungspflichtig und müssen sich gemäß § 5 SGB V selbst in der GKV versichern. Privat krankenversicherte Kinder haben ein Sonderkündigungsrecht und müssen sich ebenfalls selbst in der GKV versichern.
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Mit Immatrikulation tritt die Versicherungspflicht (nach § 5, Abs. 1, Nr. 9 SGB V) in der GKV ein. Allerdings kann sich der Student innerhalb von 3 Monaten von der letzten GKV bzw. AOK befreien lassen.
Da die Versicherungspflicht als Student gegenüber der beitragsfreien Familienversicherung nachrangig beurteilt wird, kann das Kind als Student weiterhin beitragsfrei bis max. zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung verbleiben.
Das privatversicherte Kind des Beamten kann ebenfalls noch bis zum 25. Lebensjahr mit Beihilfeanspruch in den Beamtentarifen versichert bleiben. Oft sind die Beihilfetarife bei Beamtenkindern sogar noch günstiger, als Kinder im Beamtentarif. Spannend wird es hingegen am 25. Geburtstag.
Mit 25 fällt das GKV-versicherte Kind jedoch aus der beitragsfreien Familienversicherung heraus und wird in der Krankenversicherung der Studenten versichert. In der GKV kostet ein Student mit 25 im Durchschnitt 109,94 Euro.
Hier muss man bei den Tarifen in der PKV aufpassen. Oft sind die PKV-Studenten-Tarife deutlich teurer. I. d. R. zwischen 130 Euro und 360 Euro pro Monat. Es gibt zwar auch Tarife für rund 60 Euro, diese haben aber oft eine sehr hohe Selbstbeteiligung von z. B. 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Mein persönlicher Tipp:
Ich würde mein Kind bei Beginn eines Studiums in die GKV wechseln lassen. Die PKV fürs Kind kann mit 25 teuer werden oder wartet i. d. R. mit hohen Selbstbeteiligungen auf. Allerdings würde ich den privaten Krankenversicherungsvertrag nicht komplett kündigen, sondern eine Anwartschaft weiterführen, damit mein Kind im Anschluss an das Studium wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV kommen könnte. Schließlich treten Kinder häufig in die elterlichen Fußstapfen. Kinder von Beamten werden nicht selten selbst Beamte.
Student in der GKV: Die Berechnungsgrundlage ändert sich und die GKV berechnet den Beitrag nach einem fiktiven Mindesteinkommen (14 % v. 1.061,67 Euro). Zusammen mit der Pflegeversicherung und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV liegt der Beitrag bei ungefähr 195,35 Euro. Alternativ kann er sich auch privat versichern. Mit dem Beitrag von 80 bis 380 Euro, je nach gewünschtem Versicherungsschutz und Höhe der Selbstbeteiligung.
Bei der GKV ändert sich nichts. Der Beitrag bleibt bei 195,35 Euro.
Der PKV Beitrag steigt, weil der Ausbildungsbonus i. d. R. mit spätestens 39 wegfällt. Je nach Gesellschaft und gewünschtem Versicherungsschutz liegen die Tarife jetzt bei einem Beitrag von ca. 383,95 Euro bis 927,29 Euro.
Bei den meisten Beamten ist es so, dass sie in der Regel unterhalb der JAEG verdienen und sie somit die freie Wahl haben, wo sie ihr Kind krankenversichern. Eure Entscheidung ist vermutlich eher ideologisch oder moralisch begründet. Wobei ich es oft auch Angst vor dem Neuen/Unbekannten nenne. In der gesetzlichen Versicherung fühlt man sich sicher. Man weiß, was man hat. Die private Krankenversicherung ist neu und unbekannt. Viele haben Angst wegen einer vergessenen Gesundheitsangabe gekündigt zu werden, oder gar schlechter dazustehen, wie in der GKV. Aus Angst dessen, belässt man es dann lieber bei dem Altbekannten, auch, wenn man weiß, dass die GKV nicht wirklich das Gelbe vom Ei ist. Oder, ihr seid einfach nur faul und wollt es euch bequem machen. Mal sehen, ob ich euch dennoch helfen kann …
Meine persönliche Meinung: Oft ist es einfach eine finanzielle Frage. Eine Frage der Besoldung!
Weißt du jetzt, wie du dein Kind versichern sollst?
Konnte ich dir mit diesem Artikel vielleicht die Augen öffnen oder helfen?
Eines ist sicher: Mein richtig, muss nicht dein richtig sein!
Rede dich nachher nur nicht raus mit: »Das hat mir aber keiner gesagt …«
Zwei bis zehn Euro hat jeder. Einen Zusatztarif für Wahlleistungen kann jeder abschließen. Und das sollte auch das Minimum sein, bei Personen in niedrigen Besoldungsgruppen!
Bei Beamten im mittleren, höheren oder gehobenen Dienst sollte aber nicht mehr groß überlegt werden: Dein Kind sollte mindestens genauso gut versichert sein wie du, also privat!!!
Du kannst uns aber gerne auch ansprechen: Wir beraten dich auch persönlich!
Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de
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Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
Oder brauchst du noch mehr Gründe?
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung, oder auch Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife anzeigen und vergleichen, die du auch dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.
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