Kindergeld für Beamte

Kindergeld für Beamte 2025 – Wer hat Anspruch? Wie hoch ist der Betrag? Wo stellst du den Antrag? Hier erfährst du alles über Auszahlung, Nachweise, Fristen und Sonderfälle – einfach erklärt für Beamte in Bund und Ländern.

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Inhaltsübersicht

Kurz erklärt: Kindergeld im Beamtenverhältnis – das solltest du wissen

  • 255 € pro Kind – so viel zahlt der Staat ab Januar 2025. Unabhängig davon, ob es das erste oder fünfte Kind ist.
  • Antrag nötig! Ob über Familienkasse oder Besoldungsstelle: Nur wer korrekt beantragt, erhält die Leistung.
  • Kindergeld oder Familienzuschlag? Als Beamter musst du dich nicht entscheiden – aber du musst wissen, wie beides zusammenhängt.
  • Rückwirkend nur 6 Monate! Wer zu spät dran ist, verliert bares Geld.
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Sven Höhne - fairbeamtet.de - Avatar für E-Mail-Signatur

Artikel veröffentlicht am: 20.07.2025
Letzte Aktualisierung am: 30.10.2025

Kindergeld für Beamte 2025: Anspruch, Höhe & Antrag im Überblick

Kindergeld für Beamte ist ein zentrales Element der staatlichen Familienförderung. Beamtinnen und Beamte erhalten – wie alle anderen Eltern – die reguläre Leistung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 62 EStG). Seit Januar 2025 beträgt die Familienförderung einheitlich 255 Euro pro Kind. Ab Januar 2026 steigt der Betrag auf 259 Euro pro Kind. 

Wer Kindergeld erhält, hat als Beamter zusätzlich Anspruch auf den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags. Je nach Besoldungsgruppe, Anzahl der berücksichtigenden Kinder und Ortsklasse unterscheidet sich die Höhe dieser Zahlung.

In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch hat, wie viel Förderung Beamte 2025 pro Kind bekommen und wie der Familienzuschlag gezahlt wird.

Was ist Kindergeld für Beamte?

Definition & gesetzliche Grundlage (EStG § 62 ff.)

Diese staatliche Familienleistung wird in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz (§ 62 ff. EStG) gezahlt. Es steht allen Eltern zu – auch Beamtinnen und Beamten –, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Besonderheit bei Beamten: Der Anspruch auf Kindergeld beeinflusst unmittelbar den Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag.

Wer zahlt das Kindergeld bei Beamten?

Beamte erhalten diese Leistung entweder über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder direkt über ihre Besoldungsstelle.

Für Bundesbeamte erfolgt die Auszahlung meist durch den Dienstherrn, für Landesbeamte in der Regel über die zuständige Familienkasse – abhängig vom Bundesland. Seit 2022 sind viele Zahlfälle zentralisiert worden.

Wichtig: Die Auszahlung geschieht automatisch, sobald der Antrag korrekt eingereicht wurde.

Bekommen Beamte mehr Kindergeld?

Monatliche Beträge nach Kinderzahl

Nein, Beamte bekommen nicht mehr Kindergeld als andere Eltern. Sie kriegen genauso viel Kindergeld, wie alle andern Eltern auch.

Seit Januar 2025 gilt bundesweit ein einheitlicher Betrag von 255 Euro pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Kind handelt. Die frühere Staffelung wurde abgeschafft.

Kindergeld 2025: Übersicht nach Anzahl der Kinder

Anzahl der Kinder Kindergeld (monatlich pro Kind) Gesamtbetrag pro Monat
1 Kind 255 € 255 €
2 Kinder 2 × 255 € = 510 € 510 €
3 Kinder 3 × 255 € = 765 € 765 €
4 Kinder 4 × 255 € = 1020 € 1020 €
Jedes weitere Kind +255 € +255 € pro Kind

Beispiel: Kindergeldanspruch für Beamte mit 2 Kindern

Beamte mit zwei Kindern erhalten monatlich 510 Euro. Bei drei Kindern steigt die Auszahlung auf 765 Euro. Die Zahlung erfolgt je nach Bundesland und Besoldungsgruppe mit dem Grundgehalt oder separat über die Familienkasse.

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Kindergeld und Familienzuschlag – was Beamte wissen müssen

Kurz erklärt: Unterschied & Zuständigkeit

Der Familienzuschlag ist Teil der beamtenrechtlichen Besoldung und wird zusätzlich zur staatlichen Familienförderung gezahlt. Seine Höhe richtet sich nach den Besoldungsgruppen A3 bis A12, Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder und ggf. dem Familienstand.

Wichtig: Anspruch auf Familienzuschlag besteht nur, wenn Kindergeld bezogen oder beantragt wurde. Die Auszahlung erfolgt in der Regel automatisch mit dem Grundgehalt.

Kindergeld Familienzuschlag
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 62 ff. EStG) Bestandteil der beamtenrechtlichen Besoldung
Einheitlich 255 Euro pro Kind (seit 2025) Höhe abhängig von der Besoldungsgruppe, der Anzahl der Kinder und dem Wohnort
Auszahlung über die Familienkasse oder den Dienstherrn Auszahlung mit dem Grundgehalt

Mehr Informationen findest du hier: Familienzuschlag für Beamte – Höhe & Voraussetzungen

Antrag stellen: So kommen Beamte ans Kindergeld

Kindergeld als Beamter beantragen – Schritt für Schritt:

  1. Formular besorgen: Erhalte das offizielle Formular KG1 – Antrag auf Kindergeld über familienkasse.de oder bei deiner Besoldungsstelle.
  2. Nachweise beilegen: Benötigt werden: Geburtsurkunde, ggf. Ausbildungsnachweis bei volljährigen Kindern.
  3. Antrag einreichen: Bei der Familienkasse (für Landesbeamte, Angestellte) oder der Besoldungsstelle (v. a. für Bundesbeamte)
  4. Wartezeit abwarten: Die Bearbeitung dauert im Schnitt 2–6 Wochen.
  5. Zahlung erhalten: Die Leistung wird ab Antragsmonat gezahlt, maximal 6 Monate rückwirkend.

Wichtige Hinweise:

  • Rückwirkende Auszahlung nur möglich, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
  • Bei Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit oder Wechsel des Dienstherrn kann eine Neubeantragung erforderlich sein.

Kindergeld für volljährige Kinder – das gilt auch für Beamte

Volljährige Kinder: Studium, Ausbildung, Übergangszeit

Grundsätzlich endet der Anspruch mit dem 18. Geburtstag. Für volljährige Kinder verlängert sich der Anspruch jedoch:

  • bis zum 25. Lebensjahr: bei Studium oder Berufsausbildung
  • bis zum 21. Lebensjahr: bei Arbeitslosigkeit
  • für Übergangszeiten: z. B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn

Wichtig: Beamtinnen und Beamte müssen entsprechende Nachweise (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag) regelmäßig einreichen. Versäumte Nachweise führen nicht nur zur Kürzung des Kindergelds, sondern auch zur Rückforderung des kinderbezogenen Familienzuschlags.

Getrennt lebende Eltern – wer bekommt das Geld?

Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, erhält dieser die Zahlung unabhängig vom Beamtenstatus.

Auch, wenn beide Elternteile Beamte sind, gilt diese Regelung.

In bestimmten Fällen kann das Kindergeld durch ein Abzweigungsverfahren (§ 74 EStG) direkt an das Kind oder einen unterhaltspflichtigen Elternteil ausgezahlt werden.

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Kindergeld und Steuern – was Beamte wissen müssen

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was lohnt sich mehr?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag höher ist als die bereits geleistete Zahlung.

➤ Das passiert bei der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Für Beamte mit höherem Einkommen kann es sein, dass der Freibetrag günstiger ist – in dem Fall wird das Kindergeld teilweise verrechnet. Es erfolgt keine Doppelauszahlung, sondern ein steuerlicher Ausgleich.

Progressionsvorbehalt: Was Beamte mit Nebeneinkommen beachten müssen

Kindergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz, der auf andere Einkünfte angewendet wird.

Beamte mit Nebeneinkünften (z. B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder freiberuflicher Tätigkeit) sollten dies bei ihrer Steuerplanung berücksichtigen.

Fazit zum Kindergeld für Beamte

Ob im Landes- oder Bundesdienst: Eltern im Beamtenverhältnis erhalten die gleiche staatliche Unterstützung wie alle anderen – mit ein paar Besonderheiten in der Abwicklung. Wer den Antrag rechtzeitig stellt und die nötigen Nachweise vorlegt, bekommt die Leistung zuverlässig ausgezahlt.

Besonders wichtig: Der Bezug wirkt sich direkt auf weitere familienbezogene Zahlungen aus – hier lohnt es sich, gut informiert zu sein.

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Der Autor dieses Artikels:
Sven Höhne – PKV und BU-Experte für Beamte

Sven HöhnePKV und BU-Experte für Beamte

Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.

Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.

Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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