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1. Kiffen & Antrag? Ehrlichkeit zählt. Viele Versicherer fragen beim BU-Antrag explizit nach Drogenkonsum – auch gelegentlicher Konsum gehört auf den Tisch.
2. Nicht alle reagieren gleich. Manche sehen einen Joint wie ein Glas Wein – andere winken sofort ab. Die Unterschiede sind enorm.
3. THC = Raucher? Kommt drauf an. Inhalierst du regelmäßig, bist du für viele automatisch „Raucher“ – mit saftigen Zuschlägen. Edibles? Könnten dich als Nichtraucher durchgehen lassen.
4. Verschweigen kann teuer werden. Steht dein Konsum irgendwo in der Akte, war’s das mit der BU-Rente. Falsche Angaben = Leistung verweigert.
5. Anonyme Anfrage = du weißt, was du bekommen kannst. So findest du heraus, welcher Versicherer cool bleibt – ohne Spuren in deiner Akte.
6. Jetzt sichern, später entspannen. Je früher du dich absicherst, desto besser die Konditionen. Gerade, bevor es strenger wird.
Letzte Aktualisierung am: 03.07.2025
Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Die meisten Versicherer fragen explizit nach Drogenkonsum – einige jedoch nur nach ärztlichen Behandlungen in diesem Zusammenhang.
Falls du gelegentlich einen Joint rauchst oder Cannabis in Form von Lebensmitteln konsumierst, musst du das bei vielen Versicherern angeben. Wie stark sich das auf deine Versicherbarkeit auswirkt, hängt vom Anbieter ab. Manche bewerten gelegentlichen Konsum ähnlich wie moderaten Alkoholkonsum, andere lehnen Anträge ab oder setzen höhere Beiträge an. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir, den passenden Versicherer zu finden. Besonders relevant ist auch, ob du in den letzten 5 bis 10 Jahren wegen Drogenkonsum behandelt wurdest oder ob bereits psychische Erkrankungen diagnostiziert wurden.
Die Versicherer handhaben den Konsum von Cannabis unterschiedlich. Während einige den Konsum als Ausschlusskriterium betrachten, gehen andere kulanter damit um.
Wichtig: Falls du regelmäßig THC konsumierst oder einen Joint rauchst, wirst du häufig automatisch als Raucher eingestuft, was deine Beiträge erhöht. Tabakraucher erhalten grundsätzlich einen Risikozuschlag, da das Rauchen von Tabak als erhebliches Gesundheitsrisiko gilt. Wer ausschließlich THC in Form von Ölen oder cannabishaltigen Lebensmittel konsumiert, kann je nach Anbieter als Nichtraucher gewertet werden – ein erheblicher Vorteil für deinen Versicherungsschutz. Manche Versicherer führen eine Risikoprüfung durch, um festzustellen, ob der Konsum von Drogen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
Solltest du überlegen, deinen Cannabis-Konsum im Antrag bzw. bei der Beantworung der Gesundheitsfragen nicht anzugeben: Vorsicht! Falls dein Konsum in einer ärztlichen Akte dokumentiert oder im Rahmen eines Notfalls bekannt wird, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder den Vertrag aufheben.
Noch schlimmer: Falls sich herausstellt, dass du falsche Angaben gemacht hast, droht eine rückwirkende Kündigung der Versicherung – im schlimmsten Fall gerade dann, wenn du auf deine DU/BU-Rente angewiesen bist. Unser Tipp: Sei von Anfang an ehrlich und wähle einen Versicherer, der realistisch mit dem Thema umgeht.
Mit über 1.000 tollen Bewertungen bei Provenexpert, Google und Trustindex gehören wir zu den Top10 der am besten bewerteten Versicherungsmakler in Deutschland.
Wir helfen dir, einen Versicherer zu finden, der den Konsum von Cannabis nicht grundsätzlich als Risiko wertet.
Mit einer anonymen Risikovoranfrage kannst du ohne Verpflichtung prüfen, welche Versicherer deinen Antrag akzeptieren.
Eine frühzeitige Absicherung sichert dir langfristig die besten Konditionen – warte nicht, bis sich die Gesellschaften womöglich strikter positionieren!
Einige Versicherer schließen psychische Erkrankungen als Leistungsausschluss ein. Prüfe daher genau, welche Bedingungen für dich gelten.
Die Legalisierung von Cannabis sorgt für Unsicherheiten – doch die richtige DU/BU-Versicherung schützt deine Arbeitskraft auch langfristig. Nicht alle Versicherer kommunizieren offen, wie sie mit Cannabis-Konsum umgehen. Deshalb ist es entscheidend, einen Anbieter zu wählen, der deinen Konsum realistisch bewertet und nicht unnötig einschränkt.
Lass dich jetzt beraten und sichere dir den besten Schutz für deine Arbeitskraft!
Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de
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Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
Ja, unsere Beratung ist für dich kostenlos und kostet dich keinen Cent. Nur deine Zeit. Aber wie viel Zeit sparst du dir? Was glaubst du, wie lange du bräuchtest, wenn du dir alles selbst anlesen müsstet. Unsere Experten haben Jahre – wenn nicht sogar Jahrzehnte – gebraucht. Wir sparen dir Zeit und schützen dich vor gravierenden Fehlern.
Nein. In den Beiträgen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die Provisionen (heißt bei Maklern: Courtagen) enthalten. Der Beitrag ist daher immer gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler abschließt. Vermutlich wird es eher günstiger, weil wir – falls notwendig – den geringsten Risikozuschlag für dich rausholen!
Oder brauchst du noch mehr Gründe?
Du bekommst eine persönliche Beratung von einem echte, IHK geprüften BU/DU Experten. Keine Call-Center oder Strukturvertrieb!
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung oder Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife zum Vergleich anzeigen, die du dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.
Ja, du kannst eine DUV kündigen. Beachte die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und prüfe die Bedingungen in deinem Vertrag. Überlege, wie sich die Kündigung auf deine finanzielle Absicherung auswirkt, und suche gegebenenfalls nach einer neuen Versicherung. Am besten ist es, wenn du dich an deinen Versicherer bzw. einen unabhängigen Berater wendest, um die beste Vorgehensweise zu klären.
Manche Versicherer fragen nur nach ärztlichen Behandlungen im Zusammenhang mit Drogen, andere bewerten gelegentlichen Konsum nicht weiter kritisch. Wir prüfen individuell, welche Versicherung für dich infrage kommt.
Jeder Versicherer bewertet das unterschiedlich. Während einige gelegentliches Kiffen ohne Probleme akzeptieren, setzen andere schon bei monatlichem Konsum Einschränkungen. Wir helfen dir, den passenden Anbieter zu finden.
Ja! Wer Cannabis raucht, wird fast immer als Raucher eingestuft, was höhere Beiträge bedeutet. Konsumierst du Cannabis über Lebensmittel, Öle oder Tropfen, bewerten einige Versicherer das weniger streng.
Falls keine ärztliche Behandlung oder Diagnose vorliegt, gibt es keine direkte Nachweismöglichkeit. Dennoch könnten Krankenakten oder Notfallbehandlungen zu einem späteren Zeitpunkt Probleme bereiten. Deshalb: Besser direkt die richtige Versicherung wählen!
Falls falsche Angaben auffliegen, kann die Versicherung den Vertrag kündigen oder die Leistung verweigern. Wer sich von Anfang an ehrlich absichert, vermeidet unangenehme Überraschungen.
Die Legalisierung bedeutet nicht automatisch, dass Versicherer Cannabis-Konsum lockerer bewerten. Viele Gesellschaften orientieren sich weiterhin an bestehenden Richtlinien und betrachten regelmäßigen Konsum als erhöhtes Risiko. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Bewertung langfristig anpasst.
Ja! Wer Cannabis aus medizinischen Gründen auf Rezept nutzt, wird oft strenger bewertet als Gelegenheitskonsumenten. Das liegt daran, dass medizinischer Konsum meist mit einer Vorerkrankung (z. B. chronischen Schmerzen oder psychischen Problemen) verbunden ist, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöht.
Das hängt von der zugrunde liegenden Erkrankung ab. Manche Versicherer lehnen Anträge ab, wenn Cannabis zur Schmerztherapie oder bei psychischen Erkrankungen verschrieben wurde. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, einen passenden Anbieter zu finden.
Viele Versicherer bewerten den Konsum innerhalb der letzten 5–10 Jahre. Wer in diesem Zeitraum in Behandlung war oder regelmäßig konsumiert hat, muss mit Einschränkungen rechnen. Ein längerer Zeitraum ohne Konsum kann die Chancen verbessern.
Nein, derzeit gibt es keine speziell auf Cannabiskonsumenten zugeschnittenen Tarife. Allerdings gibt es Versicherer, die Cannabis-Konsum moderater bewerten als andere. Ein Vergleich kann sich lohnen!
Nein! Gelegentlicher Konsum führt nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. Regelmäßiger Konsum oder eine ärztliche Behandlung wegen Drogenproblemen kann jedoch problematisch sein.
Versicherer bewerten Cannabiskonsum im Zusammenhang mit deinem Beruf. In Berufen mit hoher Verantwortung (z. B. Ärzte, Piloten, Polizisten) kann Cannabis-Konsum strenger bewertet werden als bei Büroangestellten oder kreativen Berufen.
Nein! Sobald dein Vertrag abgeschlossen ist, bleibt er bestehen. Nachträglicher Cannabis-Konsum hat keine Auswirkungen auf bestehende Versicherungen – solange du bei Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hast.
Ausnahme: Es gibt Tarife mit Nachmeldeklauseln – aber die sind extrem selten und müssten ausdrücklich im Vertrag stehen.
Ja! Da Versicherer Cannabis unterschiedlich bewerten, solltest du vor einem offiziellen Antrag testen, wie dein Konsum eingestuft wird. Eine anonyme Risikovoranfrage verhindert, dass eine Ablehnung in deiner Versicherungsakte landet.
Wir von fairbeamtet.de helfen dir, eine passende Versicherung zu finden. Mit unserer Erfahrung und einer anonymen Risikovoranfrage können wir herausfinden, welche Versicherer Cannabis-Konsum akzeptieren und dir die besten Konditionen bieten.
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