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Was viele unterschätzen: Auch wenn du versichert bist, heißt das nicht, dass du sofort Leistungen bekommst. Wartezeiten in der PKV können zur echten Kostenfalle werden – wenn du sie nicht vorher clever umgehst.
Warum drei Monate warten, wenn’s doch eilt? Viele Neueinsteiger unterschätzen die „Allgemeine Wartezeit“ – bis zur ersten Erstattung kann’s dauern.
Zahnarzt, Baby, Therapie? Acht Monate auf eigene Kosten. Es sei denn, du kennst den Trick mit dem Attest.
Unfall? Direkt versichert – aber nur, wenn… …du die richtige Klausel hast. Sonst wird’s teuer.
Wartezeiten kannst du umgehen – aber nur, wenn du rechtzeitig weißt, wie.
Ein einziger Tag Lücke – und deine PKV sagt: Sorry, erstmal warten!
Du hattest vorher GKV? Dann solltest du das hier wissen, bevor du wechselst.
Wenn du nicht erst zahlen und dann lernen willst, lies weiter – und vermeide den klassischen Wartezeiten-Fail wie ein echter Profi.
Letzte Aktualisierung am: 28.05.2025
Diese Frage bekomme ich nahezu in jedem zweiten Beratungsgespräch gestellt.
Wartezeiten sind Zeiträume, die zwischen dem Beginn deines Versicherungsvertrags und dem tatsächlichen Start bestimmter Leistungen liegen. Während dieser Zeit kannst du bestimmte Versicherungsleistungen noch nicht in Anspruch nehmen – auch wenn du bereits Beiträge zahlst.
Warum gibt es Wartezeiten?
Das Ziel der Wartezeiten ist es, die Versicherung vor kurzfristigen Vertragsabschlüssen zu schützen, bei denen teure Behandlungen direkt abgerechnet werden sollen. Das schützt nicht nur die Versicherung, sondern sorgt auch für stabile Beiträge.
Die Wartezeiten sind in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) sowie im § 197 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt:
Allgemeine Wartezeit (3 Monate)
Diese gilt für die meisten Leistungen der PKV, wie Arztbesuche, Medikamente und allgemeine Behandlungen.
Besondere Wartezeit (8 Monate)
Diese gilt für spezifische Leistungen, darunter:
Start der Wartezeit:
Die Wartezeit beginnt mit dem offiziellen Vertragsbeginn und nicht mit der Unterschrift auf dem Antrag.
Hier ist es wichtig, gleich zu Beginn nach zwei verschiedenen Versicherungs-Typen zu unterscheiden. Den Zusatzversicherungen (GKV Zusatz) und der Krankheitskostenvollversicherung (PKV).
Bei den Zusatzversicherungen geht es darum, zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Erweiterungen abzuschließen, die im Optimalfall die Leistungslücken der GKV vollständig auffangen. Hier gibt es z. B. Tarife für folgende Bereiche: Zahn, Krankenhaustagegeld, Heilpraktiker, Brille …
Bei der „kompletten“ privaten Krankenversicherung (PKV) sind diese Leistungen je nach Tarif schon umfassend abgesichert.
Warum diese Unterscheidung zu Beginn? Ganz einfach! Es gibt Grundlagen.
Die Wartezeiten sind in den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) geregelt. Hieraus geht hervor, wie lange du warten musst, bis du Anspruch auf die Leistungen hast.
Es wird unterschieden nach den
Unter die besonderen Wartezeiten fallen Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die allgemeinen Wartezeiten regeln die anderen Bereiche.
Die Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung beginnen in der Regel mit dem offiziellen Start des Versicherungsvertrags. § 3(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Ausdrücklich: Die Wartezeiten beginnen nicht mit der Unterschrift auf dem Antrag.
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Wartezeiten entfallen oder erlassen werden. In manchen Fällen wird vom Versicherungsunternehmen ein ärztliches Zeugnis verlangt. Es gibt auch eine Ausnahme bei Unfällen, wobei dies nicht pauschal gilt. Wartezeiten können auch erlassen werden, wenn es einen direkten Übertritt aus einer deutschen Vorversicherung (egal, ob privater oder gesetzlicher Krankenversicherung) gibt. Hierzu muss die Person nur je nach Gesellschaft zwischen 12 und 24 Monaten dort versichert gewesen sein. Bei Personen, die aus dem Ausland kommen, funktioniert das jedoch nicht. Es zählt i. d. R. nur eine deutsche Vorversicherung. Personen aus dem Ausland bleibt beinahe ausschließlich die Vorlage eines ärztlichen und zahnärztlichen Zeugnisses. Gerade Lehramtsstudenten müssen aufpassen. Hier kann eine vorzeitige Exmatrikulation zu Problemen führen. Einen Artikel hierzu finden Lehramtsstudenten und angehende Referendare hier!
Weitere Ausnahmen gibt es auch bei der (mit)Versicherung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Wenn du hierzu Fragen hast, trage dich in unserem Kontaktformular ein und wir helfen dir gerne kostenlos weiter!
Bitte beachtet, dass das für die Krankenvollversicherung (hierzu gehören auch die Tarife für Beamte) gilt. Bei Zusatztarifen sieht das Ganze schon wieder anders aus …
Fassen wir kurz zusammen:
Wechsel aus der GKV oder einer anderen PKV
Warst du vor deinem PKV-Beitritt gesetzlich oder privat krankenversichert, wird deine Vorversicherungszeit angerechnet – vorausgesetzt, du wechselst nahtlos.
Wechsel aus der freien Heilfürsorge
Für Beamte, die zuvor freie Heilfürsorge hatten, entfällt die Wartezeit bei einem nahtlosen Übergang in die PKV.
Neugeborene und Adoption
Wird ein Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder Adoption versichert und ist mindestens ein Elternteil seit 3 Monaten in der PKV, entfallen die Wartezeiten.
Eheschließung
Nach einer Heirat kannst du innerhalb von 2 Monaten ohne Wartezeiten in die PKV wechseln, wenn dein Ehepartner seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist.
Unfälle
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die allgemeinen Wartezeiten sofort.
Wartezeiten sind ein wichtiges Thema, wenn du in die PKV wechselst. Viele Ausnahmen sorgen jedoch dafür, dass du oft direkt von Anfang an abgesichert bist. Damit du hier nichts übersiehst, ist eine gründliche Beratung entscheidend.
Hast du noch Fragen oder möchtest sicherstellen, dass dein Wechsel reibungslos klappt? Kontaktiere uns über das Kontaktformular – wir helfen dir gerne weiter!
Liebe Grüße dein Team
von fairbeamtet.de
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Ex-Debeka Mitarbeiter. Heute: fair, unabhängig und klar auf den Punkt.
Ich berate seit 25 Jahren fast ausschließlich Beamte und Beamtenanwärter – mit Fokus auf private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitversicherung.
Als ehemaliger Vertriebsprofi der Debeka kenne ich die internen Tarife, Stolperfallen und Verkaufsmaschen – und weiß genau, worauf es bei Lehrer:innen, Referendar:innen, Polizist:innen und Richter:innen wirklich ankommt.
Mein Motto: „Nicht der billigste Tarif – sondern der, der die Kosten übernimmt, wenn du eine ernste Diagnose bekommst!“
Oder brauchst du noch mehr Gründe?
Definitiv JA. In der Beratung verwenden wir Vergleichssysteme, in denen alle privaten Krankenversicherung, oder auch Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen mit allen Tarifen enthalten sind. Nicht wie bei Check24 & Co., die nur die Tarife anzeigen und vergleichen, die du auch dort abschließen kannst. Bei uns ist alles transparent. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir alle Tarife empfehlen oder nur nach dem billigsten Preis suchen. Grundsätzlich steht bei uns die Qualität an erster Stelle.
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